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   LG Bochum, 30.09.2014 - II-9 Qs-35 Js 81/10 - 82/14   

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https://dejure.org/2014,28320
LG Bochum, 30.09.2014 - II-9 Qs-35 Js 81/10 - 82/14 (https://dejure.org/2014,28320)
LG Bochum, Entscheidung vom 30.09.2014 - II-9 Qs-35 Js 81/10 - 82/14 (https://dejure.org/2014,28320)
LG Bochum, Entscheidung vom 30. September 2014 - II-9 Qs-35 Js 81/10 - 82/14 (https://dejure.org/2014,28320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 26c AR 1/13
  • LG Bochum, 30.09.2014 - II-9 Qs-35 Js 81/10 - 82/14
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Stuttgart, 17.05.2013 - 6 Qs 3/13

    Bewährungswiderruf: Anschriftsermittlung beim Verteidiger vor öffentlicher

    Auszug aus LG Bochum, 30.09.2014 - 9 Qs 82/14
    Unterlässt das Gericht diese erforderlichen Nachforschungen, ist die Zustellung unwirksam, sofern nicht feststeht, dass die unterlassenen Ermittlungen erfolglos gewesen wären (BVerfG, Beschl. v. 14.06.2004 - 2 BvR 430/03; LG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2013 - 6 Qs 3/13).

    Auf die von der Verteidigung aufgeworfene Frage, ob unabhängig davon eine vorherige erfolgversprechende Rückfrage beim Verteidiger hätte erfolgen können und müssen (so ggfs. LG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2013 - 6 Qs 3/13), kam es für die Entscheidung der Kammer nicht an.

  • BVerfG, 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung (Verstoß des Verurteilten gegen ihm

    Auszug aus LG Bochum, 30.09.2014 - 9 Qs 82/14
    Bei der diesbezüglich zu erstellenden Prognose ist maßgeblich, ob der Verstoß unter Berücksichtigung der gesamten Umstände zu der kriminellen Neigung oder Auffälligkeit des Verurteilten in einer derart kausalen Beziehung steht, dass die Gefahr weiterer Straftaten besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.06.2007 - 2 BvR 1046/07; Fischer, StGB, 61 Aufl. 2014, § 56 f Rdn. 11).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 430/03

    Effektiver Rechtsschutz bei öffentlicher Zustellung

    Auszug aus LG Bochum, 30.09.2014 - 9 Qs 82/14
    Unterlässt das Gericht diese erforderlichen Nachforschungen, ist die Zustellung unwirksam, sofern nicht feststeht, dass die unterlassenen Ermittlungen erfolglos gewesen wären (BVerfG, Beschl. v. 14.06.2004 - 2 BvR 430/03; LG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2013 - 6 Qs 3/13).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ws 9/08

    Rechtliches Gehör; Nachholung; Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus LG Bochum, 30.09.2014 - 9 Qs 82/14
    Wer selbst die gebotene Anhörung vereitelt und sich ohne Angabe einer neuen Anschrift ins Ausland absetzt, kann sich nicht auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs berufen (OLG Hamm, Beschl. v. 14.07.2009 - 3 Ws 9/08).
  • KG, 13.11.2008 - 2 Ws 564/08

    Bewährungswiderruf: Gerichtliche Aufenthaltserforschungspflicht vor öffentlicher

    Auszug aus LG Bochum, 30.09.2014 - 9 Qs 82/14
    Vor diesem Hintergrund ist die öffentliche Zustellung als ultima ratio nur dann zulässig, wenn alle Versuche gescheitert sind, den bekannten Aufenthaltsort des Empfängers zu ermitteln, wobei hinsichtlich des Ausmaßes der Nachforschungen, die das Gericht vorzunehmen hat, ein strenger Maßstab anzulegen ist, weil anderenfalls sowohl das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG als auch die vom Grundgesetz gewährleistete Effektivität des Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG beeinträchtigt wären (KG Berlin, Beschl. vom 13.11.2008 - 2 Ws 564/08,1 AR 1540/08; Meyer-Goßner/Schmitt, wie vor, § 40 Rdn. 4 jew. m.w.N.).
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